Beantragen von Lehraufträgen
Anträge für Lehraufträge am Seminar für Kulturwissenschaft können wie folgt gestellt werden:
Einreichungsfrist
Als Faustregel gilt, dass der Antrag ein Semester vorher eingereicht werden muss.
- Lehraufträge im Sommersemester: Einreichung bis Ende Oktober des Vorjahres;
- Lehraufträge im Wintersemester: Einreichung bis Ende April.
Geht Ihr Vorschlag nach diesem Termin ein, wird er für das nächste Semester vorgemerkt.
Antrag
Der Antrag sollte folgendes umfassen:
- ausgefülltes Formular »Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags«, oberer Teil (Punkt 1-7), die den Lehrbeauftragten betreffen, Antragsteller im Sinne des Formulars ist das Institut für Kulturwissenschaft. Die Formulare können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
- Vorschläge zur Modulzuordnung;
- eine Beschreibung der Lehrveranstaltung von etwa einer Seite, in welcher die Materialbasis und der methodische Zugang dargestellt wird, evtl. eine Skizze über den Aufbau der Lehrveranstaltung und Hinweise auf Begleitprogramm sowie Literaturangaben;
- einen Kurztext (etwa 15 Zeilen), der als Basis für das Online-Lehrverzeichnis dienen kann.
Mehrsemestrige Lehrveranstaltungsreihen können nicht beantragt werden (Ausnahme: M.A. Projektmodul). Blockseminare sind nur in der Woche vor oder nach dem Semester möglich.
Nicht einzureichen sind Publikationsverzeichnisse, Referenzen, lange Literaturlisten etc.
Es wird erwartet, dass Sie mit dem Aufbau der Studiengänge und dem aktuellen Lehrprogramm vertraut sind. Studienordnungen und Hinweise zu den Modulen sind unter http://www2.culture.hu-berlin.de/lehrestudium zu finden.
Qualifizierte Angebote für die Praxismodule und die berufsbezogenen Zusatzqualifikationen werden gern entgegen genommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Institut Seminarvorschläge bevorzugt, die von den hier arbeitenden Dozenten selbst nicht abgedeckt werden können.
Vergütung
Für die Vergütung von Lehraufträgen stehen nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Prioritär berücksichtigt werden Lehrende ohne feste Stelle. Weisen Sie bitte auf entsprechende Gründe im Anschreiben hin.
Die Regelsätze umfassen: 21,40 € pro Semesterwochenstunde, 28,44 € für Lehrende mit Promotion. Die Bezahlung erfolgt nach Abrechnung am Ende des Semesters.
Dozentinnen können einen Antrag auf Finanzierung durch die Frauenförderung stellen. Nähere Auskünfte erteilt die Frauenbeauftragte: gerlinde.irmscher(at)rz.hu-berlin.de
Procedere
- Sie richten Ihren Antrag per Post an den Institutsdirektor:
Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät III
Institut für Kulturwissenschaft
Sophienstr. 22a
10178 Berlin sowie per E-Mail an:
echterha(at)culture.hu-berlin.de - Ihr Lehrauftrag wird im Institutsrat zur Abstimmung gestellt.
- Nach der betreffenden Sitzung werden Sie über das Ergebnis informiert. Wurde der Lehrauftrag angenommen, erhalten Sie zusätzlich einen schriftlichen Bescheid seitens der Fakultät und Hinweise zur Abrechnung. Sie übersenden eine ausgefüllte Einverständniserklärung.
- Das Institutssekretariat nimmt mit Ihnen Kontakt auf, stimmt mit Ihnen die Termine ab und trägt Sie ins Lehrverwaltungssystem AGNES ein.
- Sie stellen die Rechnung.
Downloads
- Antrag als (PDF)
- Einverständniserklärung (PDF)
- Abrechnung (PDF)
Ansprechpartnerin für Rückfragen
Anna Echterhölter
echterha(at)culture.hu-berlin.de