Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Kulturwissenschaft

Bachelorarbeit in der Kulturwissenschaft

Laufzettel - BA-Arbeit

 

Bachelor-Arbeit in der Kulturwissenschaft – Laufzettel (Stand 26.10.2022)


Voraussetzungen:

- Studienleistungen: für das Anmelden der Bachelorarbeit sollten weitgehend alle Leistungen des BA-Studiums erbracht und über im Prüfungsbüro Kulturwissenschaft registrierte Scheine belegt sein. Laut Studienordnung müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung in jedem Fall das Einführungsmodul Theorien-Methoden-Kanon sowie die Module 1 bis 4 erfolgreich abgeschlossen sein. Bei den Vertiefungsmodulen, im überfachlichen Wahlpflichtbereich (bzw. im BZQ-Bereich nach alter Studienordnung) und im Zweitfach dürfen insgesamt nicht mehr als 50 LP offen sein, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit erfüllt sein sollen. Bitte fragen Sie frühzeitig im Prüfungsbüro Kulturwissenschaft oder bei den einzelnen Dozent*innen nach, wenn eine Note oder ein Nachweis in Ihrem Agnes-Account fehlt.

- Thema: Sie müssen sich selbstständig für ein Thema entscheiden. Welches Material bearbeiten Sie mit welcher Fragestellung?

- Gutacher*innen: Für das Thema müssen Sie zwei Gutachter*innen gewinnen (persönliches Gespräch wird empfohlen). Eine/r der beiden Gutachter*innen (egal, ob erste/r oder zweite/r) muss Hochschullehrer*in sein, d.h. entweder eine Professur am Institut innehaben oder habilitiert sein. Diese Personen stehen auf der linken Seite der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Prüferliste (Aushang in der GEO 47 neben Raum 4.21 und Veröffentlichung auf der Homepage des Prüfungsbüros Kulturwissenschaft:

https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pruefungsbueroarchkuwigender

Sonderfall externe*r Gutachter*in: Wird ein*e Zweitgutachter*in aus einem anderen Institut und/oder einer anderen Universität herangezogen, so muss der /die Studierende einen formlosen Antrag an das Prüfungsbüro stellen und die Wahl begründen (Mail an Frau Lorenz). Auch muss der/die externe Gutachter*in per Mail Frau Lorenz bestätigen, dass er/sie bereit ist, das Zweitgutachten zu übernehmen.

- Sollten sich Schwierigkeiten bei der Themenwahl und/oder der Auswahl der Gutachter*innen ergeben, können Sie als ersten Schritt die Studienfachberatung nutzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen (BA: Holger Brohm; MA: Britta Lange).


Anmeldung der Arbeit:

- Formular: Laden Sie bitte das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit herunter und füllen Sie es weitgehend aus:

https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pruefungsbueroarchkuwigender/Formulare%20Abschlussarbeit/antrag-zulassung-zur-abschlussarbeit_ba_kuwi.pdf

- Titel: Den Titel Ihrer Arbeit müssen Sie auf dem Formular selbst eintragen. Dabei können Sie sich auf den Obertitel oder den Untertitel beschränken, dieser muss jedoch wortgenau eingetragen werden, kann nicht mehr verändert werden und erscheint auch später in dieser Form auf Ihrem Zeugnis. Bei Abgabe der Arbeit können Sie den fehlenden Obertitel oder Untertitel dazufügen.

- Unterschrift Gutachter*innen: Auf dem von Ihnen ausgefüllten Formular müssen der/die Erstgutachter*in und der/die Zweitgutachter*in unterschreiben. Erbitten Sie diese Unterschriften in Sprechstunden, evtl. verbunden mit einem Arbeitsgespräch.

- Gang zum Prüfungsbüro: Die Anmeldung kann jederzeit während der Öffnungszeiten des Prüfungsbüros vorgenommen werden. Dazu reichen Sie Ihr ausgefülltes Anmeldeformular inklusive Unterschriften beider Gutachter*innen persönlich im Prüfungsbüro bei Frau Lorenz ein. Ihre Leistungsübersicht brauchen Sie nicht zur Anmeldung mitbringen, diese kann Frau Lorenz vor Ort im System überprüfen.

- Schriftliche Benachrichtigung: Ihre Prüfungsanmeldung wird durch Frau Lorenz dem Prüfungsausschuss zugleitet, der die Annahme Ihres Themas bestätigt. Daraufhin gibt Frau Lorenz Ihre Arbeit ins System ein und teilt Ihnen schriftlich (per Brief) mit, bis wann Sie die Arbeit einreichen müssen. Die Frist läuft ab der Eingabe der Arbeit ins 12 Wochen (Studienordnung 2014).


Verfassen und Betreuung der Arbeit:

- Frist: Sie haben ab Eintragung der Arbeit ins 12 Wochen (Studienordnung 2014) Zeit zum Abfassen der Arbeit.

- Krankheitsfall oder sonstiger Härtefall: Sollten Sie während der Frist ernsthaft erkranken, lassen Sie sich bitte krankschreiben und reichen Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen die Krankschreibung im Prüfungsbüro ein, nachträglich eingereichte Krankschreibungen werden nicht anerkannt. Bei pünktlicher Abgabe wird Ihre Frist entsprechend der Dauer der Krankschreibung verlängert. Wenn unvorhersehbare und triftige Umstände auftreten, die es Ihnen extrem erschweren, die Arbeit fristgerecht fertigzustellen (zum Beispiel wenn Sie keinen Zugang zu wichtiger Forschungsliteratur erhalten, Archive geschlossen sind), nehmen Sie bitte mit Ihren Gutachter*innen sowie dem Prüfungsbüro Kontakt auf. In berechtigten Fällen kann auf schriftlichen Antrag durch den Prüfungsausschuss eine einmalige Fristverlängerung von maximal 4 Wochen erwirkt werden.

- Betreuung: Sie sind nicht verpflichtet, Betreuungsgespräche mit Ihren Gutachter*innen zu führen, aber wir empfehlen es Ihnen. Für die Vereinbarung von Terminen in Sprechstunden sind Sie selbst verantwortlich! Bitte nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit den betreuenden Personen auf.

- Besuch eines Forschungskolloquiums: Nach der Studienordnung von 2014 ist der Besuch eines einsemestrigen Forschungskolloquium Pflicht. Die damit erreichten 3 LP werden auf einem eigenen Schein bestätigt. Wenn es Ihre Arbeitsabläufe notwendig machen, dann dürfen Sie das Kolloquium auch länger als ein Semester besuchen, es können jedoch nicht mehr als 3 LP angerechnet:

- Umfang und Format der Arbeit: Der Umfang einer BA-Arbeit sollte etwa 30 bis 35 Manuskriptseiten umfassen (Times New Roman, Schriftgröße 12 Punkt, mindestens anderthalbzeiliger Abstand, Korrekturrand rechts: 2,5 cm – entspricht der Standardvorlage in Word), außerdem Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie ggf. Anhang und Abbildungen. Wenn dies weit überschritten wird, bitte vorher mit den Gutachter*innen sprechen. Die Zitierweise und das System der Fußnoten müssen einheitlich sein. Bitte binden Sie Ihre Eigenständigkeitserklärung mit ein.

Denken Sie beim Vervielfältigen daran, dass Sie jede Erklärung unterschreiben müssen.


Einreichen der fertiggestellten Arbeit und Begutachtung:

- Einreichen: Spätestens am letzten Tag Ihrer Abgabefrist reichen Sie die gebundene Bachelor-Arbeit in drei identischen, ausgedruckten Exemplaren im Prüfungsbüro bei Frau Lorenz persönlich ein, damit der fristgemäße Eingang festgehalten werden kann. Informieren Sie sich bitte vorher über die Sprechzeiten. Zusätzlich senden Sie am Abgabetag eine pdf-Datei der fertigen Arbeit beiden Gutachter*innen per E-Mail zu.
Verwenden Sie bitte für die BA-Arbeit eine feste Bindung (keine Heftung!). Bei der Gestaltung des Deckblattes orientieren Sie sich bitte an der Vorgabe im Anhang. Als letzte Seite muss die Eigenständigkeitserklärung eingebunden sein, Sie finden eine entsprechende Vorlage auf der Website des Prüfungsbüros.
Wird die BA-Arbeit nicht spätestens zum festgesetzten Termin abgegeben, gilt die Arbeit als „nicht bestanden“. Sie erhalten die Möglichkeit eines zweiten Versuches, die Arbeit muss aber zu einem neuen Thema geschrieben werden, dabei ist auch ein Wechsel der Gutachter*innen möglich. Sie werden vom Prüfungsbüro über die Frist informiert, in der Sie sich erneut zur BA-Arbeit anmelden müssen. Nach erfolgter Bestätigung des Themas gelten für Sie dieselben Abgabefristen wie beim ersten Versuch.

- Begutachtung: Das Prüfungsbüro leitet den Gutachter*innen jeweils ein Exemplar Ihrer Arbeit zu und fordert diese auf, innerhalb von 5 Wochen ihr Gutachten zu verfassen. Die Gutachten gehen dem Prüfungsbüro zu. Die Noten aus Erst- und Zeitgutachten werden gleich gewichtet. Sollten die Noten zu stark voneinander abweichen, wird ein drittes Gutachten angefordert. Es folgt keine mündliche Prüfung oder Verteidigung.
Nach der Studienordnung von 2014 entfallen auf die Bachelorarbeit 12 LP (zusammen mit den 3 LP aus dem Examenskolloquium also insges. 15 SP für das Abschlussmodul).
Bei nichtbestandener Arbeit erhalten Sie die Möglichkeit zu einem zweiten Versuch (Näheres siehe oben).
Sollten Sie das Zeugnis für eine Bewerbung oder für die Einschreibung an einer Universität zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sprechen Sie das bitte rechtzeitig mit den Gutachter*innen ab, damit diese das bei der Planung berücksichtigen können.

- Zeugnis: Das Prüfungsbüro stellt Ihr Bachelorzeugnis aus und benachrichtigt Sie schriftlich, wenn dieses zur Abholung bereit liegt. Spätestens mit der Ausstellung des Zeugnisses erfolgt die offizielle Exmatrikulation.

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Humboldt-Universität zu Berlin
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kulturwissenschaft

 

 


Obertitel der Arbeit.
Untertitel der Arbeit


Obertitel der Arbeit in Englisch.
Untertitel der Arbeit in Englisch


Bachelorarbeit

zur Erlangung des akademischen Grades
Bachelor of Arts (B.A.)

im Fach Kulturwissenschaft

 

 

 


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Berlin, 26. Oktober 2022