Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Kulturwissenschaft

Frauenbeauftragte

Dezentrale Frauenbeauftragte der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Prof. Dr. Jeannette Windheuser


Die Frauenbeauftragten der Institute der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

Institut für Kulturwissenschaft
Institut für Musikwissenschaft und Medienwissenschaft
Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (ZtG)
(Wahlkreis II; Wahl am 10.01.2023)

 

Jacqueline Franke

E-Mail: jacqueline.franke@rz.hu-berlin.de

Ellen Rinner (Stellv.)

E-Mail: ellen.rinner@hu-berlin.de

 


Broschüre zur Vereinbarkeit von Familie und Promotion


Informationen zu Studium und Schwangerschaft


 

Ausschreibung der Frauenfördermittel des Instituts für Kulturwissenschaft

 

Entsprechend den

Frauenförderrichtlinien der Humboldt-Universität (§9 Abs. 3)

stellt das Institut für Kulturwissenschaft einen Teil seines jährlichen Haushaltes für die Förderung von Frauen zur Verfügung. Frauen aller Statusgruppen können Anträge hinsichtlich ihrer Förderung schriftlich einreichen.

Über die Ziele sowie das Verfahren zur Vergabe der Frauenfördermittel informieren die

Richtlinien über die Vergabe der Frauenfördermittel an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen  Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

Der Ausschreibungszeitraum läuft vom 01.06.2023 bis 30.06.2023. Anträge auf Frauenfördermittel können bei der stellvertretenden dezentralen Frauenbeauftragten Ellen Rinner (ellen.rinner@hu-berlin.de) in elektronischer Form bis zum 30.06.2023 eingereicht werden. Anträge müssen vor den zu fördernden Events oder Reisen eingereicht werden und können nicht rückwirkend bewilligt werden.

 

Gefördert werden können gem. § 2 der Richtlinien über die Vergabe von Fördermitteln an der KSBF:

  • Mittel für Forschungszwecke, insbesondere zur Anfertigung einer Promotion oder Habilitation
  • aktive Teilnahme an Kongressen, Tagungen und wissenschaftliche Recherchen vor Ort
  • Lehr- und Gastaufträge von Frauen bzw. zu Themen der Frauenforschung
  • Zuschüsse für Druckkosten, Reisekosten etc.

Leider können keine Tagegelder oder Verköstigungen, sondern nur Sachmittel (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Konferenzteilnahmen etc.) bewilligt werden, deren Verausgabung nachträglich nachgewiesen werden kann.

 

Notwendige Angaben im Antrag (1-2 Seiten, formlos, gebündelt in einem pdf):

  • Wer beantragt etwas? (Informationen zur Antragstellerin, z.B. Studierende, Promovierende oder Beschäftigte am Institut für Kulturwissenschaft)
  • Was wird beantragt? (z.B. Druckkostenzuschuss, Kongressgebühren oder Reisekostenerstattung bei Konferenzteilnahme)
  • Warum werden Mittel beantragt? (Begründung, d.h. in welcher Form dient die beantragte Maßnahme der individuellen Förderung)
  • Kostenkalkulation (Angaben über die genaue Höhe der beantragten Gelder)
  • zusätzliche Informationen zum zu fördernden Projekt (z. B. Zusage über eine Konferenzteilnahme, Programm der Konferenz, Tätigkeitbeschreibungen bei Praktika etc.)

 

Antragsberechtigt sind alle am Institut beschäftigten oder studierenden Frauen.

Grundsätzliche Hinweise zur Antragsstellung geben Ihnen die

Informationen zum Antrag auf Frauenfördermittel an der Kultur-, Sozial- und 

Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin