Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Kulturwissenschaft

ÜWP und Praktikumsberatung

Ansprechpartner

Onur Erdur

Anerkennung von berufspraktischen Leistungen

Die Anerkennung im Kernfach bzw. Profilbereich Kulturwissenschaft erfolgt durch Onur Erdur 

(onur.erdur@hu-berlin.de)

 

Aus der Studienbeschreibung BA:

Überfachlicher Wahlpflichtbereich (20 LP): Nach freier Wahl sind von anderen Fächern oder zentralen Einrichtungen - z.B. Career Center, Sprachenzentrum - angebotene Module des überfachlichen Wahlpflichtbereiches im Umfang von insgesamt 20 LP zu absolvieren. Anteilig kann ein Praktikum oder eine qualifizierte berufliche Tätigkeit im Umfang von 10 LP (6-8 Wochen) angerechnet werden. Unterstützung gibt die Praktikumsbörse "Sprungbrett".

Aus der Studienordnung MA:

Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 10 LP nach freier Wahl zu absolvieren. Alternativ kann ein Praktikum oder eine qualifizierte berufliche Tätigkeit im Umfang von bis zu 10 LP anerkannt werden.

Der ÜWP-Modulbogen kann auf der Seite des Prüfungsbüros für Kulturwissenschaft heruntergeladen werden.

 
Mögliche Module und Tätigkeiten, die angerechnet werden können:
  • Besuche eines Kurses im Career Center (in der Regel 5 LP) - nur für BA möglich!

  • Besuch eines Kurses im HU-Sprachenzentrum (in der Regel 5 LP; andere Sprachkurse können nicht angerechnet werden) - nur für BA möglich!
  • Besuch von fachfremden Modulen/Lehrveranstaltungen
  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Tätigkeit als studentische Hilfskraft
  • Mitarbeit bei Projekttutorien
  • Praktikum (maximal 10 LP)
  • Qualifizierte berufliche Tätigkeit (maximal 10 LP)

 

Anrechenbarkeit von Praktika und qualifizierten beruflichen Tätigkeiten:

Es werden nur Praktika und qualifizierte berufliche Tätigkeiten angerechnet, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit den Arbeits-, Berufs- und Forschungsfeldern zukünftiger Kulturwissenschaftler_innen stehen.

Vorgehen bei der Anrechnung von Praktika:

Die Praktikumsvereinbarung wird von den Studierenden eigenhändig vorgenommen. Eine Kommunikation vorab mit dem/der ÜWP-Verantwortlichen ist nicht nötig. Nach Beendigung des Praktikums ist ein 2-seitiger formloser Praktikumsbericht zu verfassen, aus dem die Art der Tätigkeit, die gesammelten Erfahrungen sowie die Bezüge zum kulturwissenschaftlichen Studium hervorgehen. Zusätzlich ist ein Nachweis/Zeugnis erforderlich, aus dem die Dauer des Praktikums sowie der Umfang (Vollzeit/Teilzeit) hervorgehen. Beide Dokumente – Praktikumsbericht (vorab per Mail) und Nachweis (im Original) – müssen der/dem ÜWP-Verantwortlichen in der Sprechstunde vorgelegt werden.

Vorgehen bei der Anrechnung von qualifizierten beruflichen Tätigkeiten:

Für die Anrechnung von qualifizierten beruflichen Tätigkeiten genügt es, einen Arbeitsnachweis (Vertrag, Bestätigung) in der Sprechstunde der/des ÜWP-Verantwortlichen vorzulegen.