Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Kulturwissenschaft

Informationen für Studierende

Der Beitrag enthält Informationen zu folgenden Punkten:

 

Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 beginnt am 20. April und dauert bis zum 18. Juli 2020. Da es angesichts der strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus nicht möglich ist, die Lehre im Präsenzbetrieb in den Hörsälen und Seminarräumen durchzuführen, wird der Lehrbetrieb auf digitale Lehre umgestellt. So ungewohnt sich für uns die Lehre und das Studium in virtuellen Hörsälen und Seminarräumen gestaltet, so bleibt das Sommersemester zumindest in der Hinsicht ein normales Semester, dass alle Leistungspunkte und Benotungen, die in diesem Semester erworben werden, regulär angerechnet werden. Zugleich soll – wie die Universitätsleitung mehrfach versichert hat – niemandem ein Nachteil daraus entstehen, dass einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen, die aus guten Gründen nicht digital durchgeführt werden können, zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden müssen. Daher zählt das kommende Sommersemester nach offiziellem Beschluss zwar als Hochschulsemester, wird aber nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet. Wie sich diese Regelung auf die Berechnung von BAföG-Zeiten oder anderer Studienförderungen niederschlägt, ist bisher noch nicht bekannt. Sobald es hierzu neue Richtlinien gibt, werden wir hier darüber informieren. 

 
Modifiziertes Vorlesungsverzeichnis

Die Entscheidung zu einem experimentellen „Berliner Sommersemester 2020“, die von der Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung in Abstimmung mit den Berliner Hochschulen getroffen wurde, hat das Kollegium des Instituts gezwungen, innerhalb kurzer Zeit das Lehrprogramm umzustellen. Nicht alle geplanten Lehrveranstaltungen konnten in Online-Angebote umgewandelt werden, einige Kurse müssen auf spätere Semester verschoben werden, andere Kurse wurden thematisch verändert. 

 

Im Ergebnis ist ein modifiziertes Vorlesungsverzeichnis entstanden, dass jetzt in AGNES eingesehen werden kann. Das Angebot an Vorlesungen wurde erweitert, einige Kurse werden nicht stattfinden. Damit wird gewährleistet, dass alle Studierenden in diesem Semester weiter studieren, in allen Modulen Leistungspunkte erwerben und auch Abschlussarbeiten vorbereiten und schreiben können. Mit der digitalen Lehre ergeben sich jedoch einige wichtige Veränderungen in der Organisation des Studienbetriebs, die im Folgenden aufgelistet werden. Wir bitten Sie, diese Regelungen unbedingt bei dem Erstellen Ihres Stundenplans zu berücksichtigen und durch diese zusätzliche Mühe mitzuhelfen, ein sinnvolles Studieren unter erschwerten Bedingungen zu ermöglichen.

 

Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen
  • Alle Lehrveranstaltungen sind belegt, daher können nur in wenigen Ausnahmefällen Neuanmeldungen angenommen werden.
  • Alle Lehrveranstaltungen in Seminarform unterliegen einer strikten Kontingentierung und damit einer begrenzten Zahl an Teilnehmer*innen, damit die Online-Lehre sinnvoll und produktiv organisiert werden kann. Die Vorlesungen sind so weit geöffnet, wie es die technischen Möglichkeiten erlauben.
  • Im Gegensatz zum gewohnten Vorgehen besteht in diesem Semester für alle Lehrveranstaltungen die Pflicht zur Anmeldung in AGNES. Die entsprechende Anmeldefrist läuft am 20. April 2020 aus. Sie erhalten dann den Bescheid darüber, ob Sie zugelassen wurden.
  • Im Interesse einer gerechten Ausnutzung der Seminarkapazitäten bitten wir darum, in allen Modulen (mit Ausnahme der MA-Vertiefungsmodule) immer den Besuch eines Seminars mit dem Besuch einer Vorlesung zu kombinieren. Sollte es in einzelnen Modulen nach der Anmeldung zu einer Überbelegung der Seminare kommen, werden wir bei der Zulassung für jede*n Studierende*n nur einen Seminarwunsch pro Modul berücksichtigen können.
  • Sprechen konkrete soziale Gründe (Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen o.ä.) dafür, dass ein bestimmtes Seminar besucht werden soll, dann vermerken Sie dies bitte bei der Anmeldung! Wir werden die Anmerkungen in die Entscheidung über die Zulassung einbeziehen.
  • Für die Teilnahme an den Examenskolloquien in den Abschlussmodulen sind keine Online-Anmeldungen erforderlich. Nehmen Sie bitte stattdessen per Mail den direkten Kontakt zu den Lehrenden auf und melden sich auf diese Weise an.
  •  Ergeben sich prinzipielle Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Stundenplans, so wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Studienfachberatung (britta.lange@culture.hu-berlin.de oder holger.brohm@cms.hu-berlin.de). Dies gilt insbesondere für alle Bachelor-Studierende, die im Sommersemester noch das Modul „Exemplarische Studien" belegen müssen, um rechtzeitig zum Eintritt in ein Masterstudium das Bachelorstudium abschließen zu können.

 

Organisation der Lehrveranstaltungen

Mit der Erteilung der Zulassung zu den Seminaren und Vorlesungen erhalten die Lehrenden die Liste der teilnehmenden Studierenden. Die Lehrenden werden mit Ihnen in Kontakt treten, Ihnen wichtige Informationen zum Ablauf der Kurse geben, den Kursschlüssel für den Moodle-Kurs und gegebenenfalls die Zugangsdaten zu der im Kurs verwendeten Software mitteilen. 

Die HU hat eine Campuslizenz für die Videokonferenzsoftware Zoom erworben; Sie können sich ohne vorige Registrierung auf der Seite HU-Zoom mit Ihrem HU-Account und Passwort anmelden. Einladungen und Meeting-IDs zu Zoom-Konferenzen und Zoom-Präsenzveranstaltungen werden Sie von den Lehrenden direkt erhalten. Weitere Informationen zu der Zoom-Software finden Sie außerdem aud der Seite zum Videokonferenzservice vom CMS.

 

ÜWP-Studium im Fach Kulturwissenschaft

Unter den Bedingungen der digitalen Lehre bleibt es für Studierende aus anderen Studiengängen weiterhin möglich, durch die Teilnahme an kulturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen Leistungspunkte innerhalb des üWP-Bereichs zu erwerben. Wir bitten vor allem die Bachelorstudierenden, besonders unsere Vorlesungsangebote zu nutzen, da wir nur in sehr eingeschränkter Weise den Zugang zu Seminarveranstaltungen gewähren können. Die Studien- und Prüfungsordnung erlaubt die Möglichkeit, das Modul durch den Besuch von drei Vorlesungen und die zusätzliche Lektürevertiefung abzuschließen.

 

Prüfungsangelegenheiten

Mit dem Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 behalten alle Übergangsregelungen für das abgelaufene Wintersemester 2019/20 ihre Gültigkeit. Es gilt weiterhin die Abgabefrist für schriftliche Hausarbeiten am 31. Mai 2020. Hausarbeiten (einschließlich der Eigenständigkeitserklärung) werden digital (per E-Mail, als PDF) jeweils bei den Prüfer*innen eingereicht.

Das Prüfungsbüro arbeitet zunächst weiterhin nur im Notbetrieb. Das bedeutet, dass nur in begründeten Ausnahmefällen Leistungsübersichten aktualisiert und Dokumente ausgestellt werden können. Für Studierende, die bereits vorläufig in ein Masterstudium an der HU eingeschrieben sind, aber noch bis zum 31. März 2020 das endgültige Bachelorzeugnis vorlegen müssen, wird die Frist für die Nachreichung des Nachweises der vollständigen Zugangsvoraussetzung für den jeweiligen Masterstudiengang bis zum 30. September 2020 verlängert, wenn der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2020 entrichtet wurde. Für Studierende, die ihren Semesterbeitrag für das Sommersemester 2020 noch nicht entrichtet haben, wird die neue Nachreichfrist von der Studienabteilung mit Eingang des nachgezahlten Beitrages umgesetzt.

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen werden generell ab dem 12. März 2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) verlängert. In dem genannten Zeitraum laufen also die Abgabefristen nicht weiter, sodass mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken und PC-Pools umfasst, der volle Rest der Abgabefrist wahrgenommen werden kann. Während des Minimalbetriebes erfolgt die Abgabe von Abschlussarbeiten auf elektronischem Weg als PDF (Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen!) an die Betreuenden sowie an das Prüfungsbüro.

Für die Dauer der Einschränkungen des Studienbetriebes wird das bisher verbindliche Verfahren der Anmeldung der Abschlussarbeit mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formulars aus technischen Gründen ausgesetzt. Zur besseren Übersicht und zu ihrem eigenen Schutz werden die Studierenden gebeten, die Anmeldung zur Abschlussarbeit stattdessen formlos per Mail an das Prüfungsbüro (margrit.lorenz@culture.hu-berlin.de) und den Prüfungsausschuss (stellvertretend an britta.lange@culture.hu-berlin.de) vorzunehmen. In der Mail müssen das Thema der Arbeit sowie die Namen der beiden Betreuenden genannt werden.

 

Masterbewerbungen

Als Konsequenz aus den Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des Corona-Virus ergibt sich die Verschiebung der Bewerbungsfrist für Master-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (dazu zählt auch unser Master-Studiengang Kulturwissenschaft) auf den Zeitraum vom 2. Juni bis zum 15. Juli 2020 (Ausschlussfrist).

Wichtiger Hinweis für Studierende, die sich zum Wintersemester 2020/21 an einer anderen Hochschule für ein Masterstudium bewerben und dort Abschlussdokumente vorlegen müssen:

Bitte teilen Sie dies bis zum 12. Juni 2020 per E-Mail mit an: studiendekanat.ksbf@hu-berlin.de
Dort werden folgende Informationen von Ihnen benötigt:
• Ihre Matrikelnummer, Ihr Namen,
• Ihr Studiengang,
• der Grund, aus dem Sie Ihre Abschlussdokumente unbedingt benötigen sowie
• die Frist, bis zu der Sie Ihre Abschlussdokumente unbedingt benötigen.

 

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