Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Kulturwissenschaft

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Prof. Dr. Jeannette Windheuser


Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Institute der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

Institut für Kulturwissenschaft
Institut für Musikwissenschaft und Medienwissenschaft
Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (ZtG)
(Wahlkreis II; Wahl am 14.01.2025)

 

Kaja Ninnis

E-Mail: kaja.ninnis@hu-berlin.de

Jacqueline Franke (Stellv.)

E-Mail: jacqueline.franke@rz.hu-berlin.de

 


Broschüre zur Vereinbarkeit von Familie und Promotion


Informationen zu Studium und Schwangerschaft


 

Ausschreibung der Frauenfördermittel 2025 des Instituts für Kulturwissenschaft

 

Ausschreibungsbeginn: 25.04.2025

Ausschreibungsende: 30.05.2025

 

Entsprechend den

Frauenförderrichtlinien der Humboldt-Universität (§9 Abs. 3)

stellt das Institut für Kulturwissenschaft einen Teil seines jährlichen Haushaltes für die Förderung von Frauen zur Verfügung. Frauen aller Statusgruppen können Anträge hinsichtlich ihrer Förderung schriftlich einreichen.

Über die Ziele sowie das Verfahren zur Vergabe der Frauenfördermittel informieren die

Richtlinien über die Vergabe der Frauenfördermittel an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen  Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

Der Ausschreibungszeitraum läuft vom 25.04.2025 bis 30.05.2025. Anträge auf Frauenfördermittel können bei der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Kaja Ninnis (kaja.ninnis@hu-berlin.de) bis zum 30.05.2025 per Email eingereicht werden. Anträge müssen vor den zu fördernden Events oder Reisen eingereicht werden und können nicht rückwirkend bewilligt werden.

 

Gefördert werden können gem. § 2 der Richtlinien über die Vergabe von Fördermitteln an der KSBF:

  • Mittel für Forschungszwecke, insbesondere zur Anfertigung einer Promotion oder Habilitation
  • aktive Teilnahme an Kongressen, Tagungen und wissenschaftliche Recherchen vor Ort
  • Lehr- und Gastaufträge von Frauen bzw. zu Themen der Frauenforschung
  • Zuschüsse für Druckkosten, Reisekosten etc.

Leider können keine Tagegelder oder Verköstigungen, sondern nur Sachmittel (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Konferenzteilnahmen etc.) bewilligt werden, deren Verausgabung nachträglich nachgewiesen werden kann.

 

Notwendige Angaben im Antrag (1-2 Seiten, formlos, gebündelt in einem pdf):

  • Wer beantragt etwas? (Informationen zur Antragstellerin, z.B. Studierende, Promovierende oder Beschäftigte am Institut für Kulturwissenschaft)
  • Was wird beantragt? (z.B. Druckkostenzuschuss, Kongressgebühren oder Reisekostenerstattung bei Konferenzteilnahme)
  • Warum werden Mittel beantragt? (Begründung, d.h. in welcher Form dient die beantragte Maßnahme der individuellen Förderung)
  • Kostenkalkulation (Angaben über die genaue Höhe der beantragten Gelder)
  • zusätzliche Informationen zum zu fördernden Projekt (z. B. Zusage über eine Konferenzteilnahme, Programm der Konferenz, Tätigkeitbeschreibungen bei Praktika etc.)

 

Antragsberechtigt sind alle am Institut beschäftigten oder studierenden Frauen.

Grundsätzliche Hinweise zur Antragsstellung geben Ihnen die

Informationen zum Antrag auf Frauenfördermittel an der Kultur-, Sozial- und 

Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin